Haus- und Schulordnung

Präambel

Ziel der Haus- und Schulordnung ist es, das Schulleben für alle Beteiligten in einer freundlichen und sicheren Atmosphäre sowie in einer sauberen und gepflegten Umgebung zu gestalten.

Im Kompass Nord sind folgende vier Punkte festgehalten:

  1. Wir verhalten uns rücksichtsvoll und freundlich!
  2. Wir respektieren ein „Stopp“ anderer!
  3. Wir reden höflich miteinander und lassen uns aussprechen!
  4. Im Schulgebäude verhalten wir uns leise, langsam und ordentlich!
1. Unterricht

1.1 Unterrichtszeit

Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Sollte die Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht eingetroffen sein, meldet die Klassensprecherin oder der Klassensprecher dies im Sekretariat oder bei der Schulleitung.

1.2 Teilnahme am Unterricht

Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet regelmäßig und pünktlich zum Unterricht zu erscheinen und an pflichtgemäßen Veranstaltungen teilzunehmen. Auch die freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen und Arbeitsgemeinschaften sind nach der Anmeldung regelmäßig zu besuchen. Ein Austreten ist erst am Ende eines Schulhalbjahres mit schriftlichem Einverständnis der Eltern möglich.

1.3 Unterrichtsversäumnisse

1.3.1 Abmeldung während der Unterrichtszeit

Wenn Schülerinnen oder Schüler der Sek I während der Unterrichtszeit erkranken oder sich verletzen, melden sie sich bei der unterrichtenden Lehrkraft und im Sekretariat. Je nach Art des Unwohlseins oder der Verletzung kann die Schülerin oder der Schüler von der Lehrkraft nach Hause entlassen werden. Dies ist im Klassenbuch/Kursheft zu vermerken. Das Sekretariat informiert nach Möglichkeit vor dem Verlassen der Schule die Erziehungsberechtigten telefonisch.

Schülerinnen und Schüler der Sek II melden sich bei der unterrichtenden Lehrkraft ab.

1.3.2 Entschuldigungen

Unterrichtsversäumnisse wegen Krankheit oder aus anderen zwingenden Gründen müssen der Schule am ersten Krankheitstag vor Unterrichtsbeginn per Mail an die Poststelle und die Klassenleitung und nach Möglichkeit über Mitschülerinnen und Mitschüler bekannt gegeben werden. Spätestens am dritten Fehltag muss unter Angabe des Grundes unaufgefordert eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden. Volljährige Schülerinnen und Schüler dürfen sich selbst entschuldigen. Bei meldepflichtigen Krankheiten darf bis zur Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung die Schule nicht besucht werden.

1.3.3 Atteste

In begründeten Einzelfällen kann die Schule auf Beschluss der Klassenkonferenz nach vorheriger Ankündigung verlangen, dass eine Erkrankung durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung nachzuweisen ist; die Kosten haben die Eltern zu tragen. In besonders begründeten Einzelfällen kann auch die Vorlage eines amtsärztlichen Attests verlangt werden.

1.3.4 Nichtteilnahme am Sportunterricht

Die Entschuldigung bei Fehlzeiten ausschließlich im Sportunterricht erhält die Sportlehrkraft. Bei einer längerfristigen Befreiung vom Sportunterricht ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Übersteigt die Dauer der Fehlzeit sechs Wochen, so kann die Schulleitung eine weitere Befreiung aussprechen oder ein amtsärztliches Attest verlangen. Auch bei Nichtteilnahme am Sportunterricht besteht Anwesenheitspflicht.

1.3.5 Beurlaubungen

Ein nicht krankheitsbedingtes Fehlen muss rechtzeitig beantragt werden und bedarf der Genehmigung. Eine Beurlaubung bis zu zwei Tagen kann durch die Klassenleitung bzw. den Tutor oder die Tutorin, für mehr als zwei Unterrichtstage durch die Schulleitung gewährt werden. Beurlaubungen für freie Tage vor und nach Ferien können nur in Ausnahmefällen und aus wichtigen Gründen von der Schulleitung genehmigt werden. Entsprechende Anträge sind spätestens vier Wochen vorher schriftlich über die Klassenleitung bzw. Tutorin oder Tutor an die Schulleitung zu richten. Fehlzeiten unmittelbar vor und nach Ferien können nur durch ärztliches Attest entschuldigt werden.

2. Aufenthalt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

Im Gebäude und auf dem Pausenhof verhalten sich alle so, dass Unterricht nicht gestört und niemand belästigt oder geschädigt wird.

2.1 Aufenthalt während der Unterrichtszeit

Die Unterrichtszeit besteht aus den Unterrichtsstunden mit den Pausen. Während der Unterrichtszeit und einer Zeit von 15 Minuten vor Beginn der ersten und nach Ende der letzten Stunde stehen minderjährige Schülerinnen und Schülerunter Aufsicht. Fünf Minuten vor Beginn der ersten Stunde können die Schülerinnen und Schüler das Schulhaus betreten.Fachräume dürfen nur betreten werden, wenn die Fachlehrkraft anwesend ist.

2.2 Aufenthalt während der großen Pausen

In den großen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsgebäude zügig und verbringen die Pausen auf dem Schulhof. Die Aufsichten lassen die Schülerinnen und Schüler drei Minuten vor Unterrichtsbeginn wieder in die Gebäude. Bei außerordentlich schlechter Witterung (Durchsage beachten) dürfen sich die Schülerinnen und Schüler in den Klassenräumen aufhalten.

Sek II: Schülerinnen und Schüler der Sek II dürfen sich zudem in ausgewiesenen Bereichen des Oberstufengebäudes (= Schüleraufenthaltsbereiche, offene Lernzonen) aufhalten.

2.3 Aufenthalt während der Mittagspause

Alle Schülerinnen und Schüler können eine warme Mahlzeit in der Mensa einnehmen. Alle haben dazu beizutragen, dass man sich dort wohlfühlen und mit Genuss etwas zu sich nehmen kann.
Weiterer Aufenthaltsbereich während der Mittagspause ist der Schulhof.

2.4 Aufenthalt in den Freistunden und in der Mittagspause für die Sek II

Schülerinnen und Schüler der Sek II dürfen sich in Freistunden sowie in der Mittagspause in ausgewiesenen Bereichen des Oberstufengebäudes (= Schüleraufenthaltsbereiche, Schülerarbeitsräume) aufhalten. Sie haben besonders dafür Sorge zu tragen, dass die o.g. Regeln im Schulgebäude eingehalten werden und Unterricht nicht gestört wird.

2.5 Aufenthalt in der Schülerbücherei

Die Schülerbücherei steht den Schülerinnen und Schülern zu ihren Öffnungszeiten als Lernort zur Verfügung. Deshalb muss dort eine ruhige Lernatmosphäre herrschen. Die Computer in der Bücherei dienen ausschließlich schulischen Zwecken. Die Nutzungsordnung der Schülerbücherei regelt den Umgang, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind weisungsbefugt.

2.6 Verlassen des Schulgeländes in den Freistunden und in der Mittagspause

Schülerinnen und Schülern der Sek I ist das Verlassen des Schulgeländes in Pausen oder Zwischenstunden grundsätzlich nicht gestattet. Auf Antrag und in Verantwortung der Eltern können minderjährige Schülerinnen und Schüler ab Jg. 10 in der Mittagspause und in Freistunden das Schulgelände verlassen. Den Antrag genehmigt die Klassenleitung.

2.7 Schulfremde

Schulfremde Besucherinnen und Besucher haben sich im Sekretariat anzumelden. Besuche von Unterrichtsveranstaltungen müssen von der Schulleitung genehmigt werden. Die Mitglieder der Schulgemeinde achten darauf, dass sich keine Schulfremden auf dem Schulgelände aufhalten, und informieren gegebenenfalls die Schulleitung.

3. Allgemeine Verhaltensregeln

3.1 Kleidung

Schülerinnen und Schüler tragen für ihr Erscheinungsbild Sorge und achten auf eine Kleidung, die dem Ort des Lernens angemessen ist.

3.2 Umgang mit Schuleigentum

Alle Mitglieder der Schulgemeinde gehen mit dem Gebäude und der Einrichtung pfleglich um und sind für die Sauberkeit und ein ansprechendes Aussehen der Unterrichtsräume verantwortlich. Bei Unterrichtsschluss sind von den Schülerinnen und Schülern die Stühle in den Klassenräumen auf die Tische zu stellen, die Fenster zu schließen; grober Müll ist zu entfernen (Einteilung eines Ordnungsdienstes). Alle Klassen werden im Verlaufe des Schuljahres zu Hofdiensten auf dem Schulhof eingeteilt. Schulbücher sind in Schutzumschläge einzubinden, pfleglich zu behandeln und bei Verlust oder grober Verunreinigung zu ersetzen.

3.3 Fundsachen

Fundsachen werden beim Schulhausverwalter abgegeben bzw. dort abgeholt.

3.4 Verhalten im Unterricht

Essen und Trinken sind im Unterricht nur mit Genehmigung durch die Lehrkraft erlaubt. In Fachräumen darf nicht gegessen und getrunken werden.
Während des Unterrichts sind Kaugummis verboten.

3.5 Spielen auf dem Schulhof

Fußballspielen auf dem Schulhof ist ausschließlich mit Softbällen erlaubt.
Das Werfen von gefährlichen Gegenständen sowie von Schneebällen ist strikt untersagt.

3.6 Alkohol / Rauchen

Alkohol und Rauchen sind auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen (dazu gehören Exkursionen und Fahrten) strikt untersagt. Über Ausnahmen, die nicht das allgemeine Rauchverbot auf dem Schulgelände betreffen, entscheidet der Schulleiter.

3.7 Waffen und Gewalt

Die Androhung und der Einsatz von körperlicher oder psychischer Gewalt sind verboten. Es dürfen keine Waffen, waffenähnliche oder andere gefährliche Gegenstände in die Schule mitgebracht werden.
Bei Zuwiderhandlung werden die entsprechenden Gegenstände eingezogen. Weiterhin können ein Ausschluss vom Unterricht und weitere Pädagogische Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen folgen. Bei Verstößen gegen das Waffengesetz wird die Polizei informiert.

3.8 Persönlichkeitsrechte und elektronische Medien

Die Schule fühlt sich dem Schutz jedes und jeder Einzelnen verpflichtet und achtet die Persönlichkeitsrechte durch einen verantwortungsbewussten Umgang mit elektronischen Medien. Näheres regelt hierzu die Mediennutzungsordnung.
Sollte eine Lehrkraft den Verdacht haben, dass sich auf dem Handy eines Schülers oder einer Schülerin strafbare Inhalte befinden, ist sie berechtigt, das Handy vorläufig sicherzustellen und an die Schulleitung zu übergeben. Die Eltern des Schülers bzw. der Schülerin sind umgehend von der Sicherstellung zu informieren.

Das Betreiben elektronischer Geräte oder sichtbare Tragen von Musikabspielgeräten und Zubehör ist für Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände nicht gestattet. Während der Schulzeit müssen alle elektronischen Geräte ausgeschaltet und sicher verstaut werden. Sollten elektronische Geräte mit in die Schule gebracht werden, so erfolgt dies in Verantwortung der Eltern. Smartwatches müssen sich während des Aufenthalts in der Schule im Flugmodus befinden.

Bei Zuwiderhandlung werden oben genannte Geräte durch die Lehrkräfte eingezogen und bei wiederholtem Verstoß nur den Eltern oder mit deren schriftlicher Einverständniserklärung der Schülerin oder dem Schüler wieder ausgehändigt.

Es gelten folgende Ausnahmen:

  • In dringenden Fällen können private Kommunikationsmedien nach Rücksprache im Sekretariat oder im Beisein einer Lehrkraft benutzt werden.
  • Im Unterricht ist die Benutzung von Kommunikationsmedien für schulische Zwecke nach Aufforderung durch die Lehrkraft erlaubt.
  • Bei externen schulischen Veranstaltungen werden die Nutzungsbedingungen vorab von den Verantwortlichen festgelegt.
  • Schülerinnen und Schüler der Sek II dürfen entsprechend des Mediennutzungskonzeptes elektronische Medien in ausgewiesenen Teilen des Oberstufengebäudes in Freistunden und in der Mittagspause nutzen. Dies gilt nur nach unterzeichneter Datenschutzerklärung. Jede bzw. jeder haftet für das eigene elektronische Gerät.
  • Schülerinnen und Schüler ab Klasse 9 dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Tablets als Heftersatz nutzen. Die Einzelheiten regelt die Mediennutzungsordnung.

3.7 Fahrräder und andere Fortbewegungsmittel

Fahrräder und andere Fortbewegungsmittel werden auf dem Schulgelände geschoben. Allein die Fortbewegungsmittel des Pausenverleihs sind für das Spielen auf dem Schulhof gestattet. Die Fahrräder werden nur an den dafür vorgesehenen Fahrradständern abgestellt.

4. Maßnahmen bei Verstoß gegen die Haus- und Schulordnung

Wer gegen die Vereinbarungen verstößt oder Regeln verletzt, wird für die Folgen seiner Handlung zur Verantwortung gezogen. Kosten für Reparaturen, Reinigungen oder Schadensersatzleistungen werden den Verursachern auferlegt. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler die Haus- und Schulordnung gravierend verletzt, die Arbeitsatmosphäre oder den Schulbetrieb erheblich stört, die Sicherheit anderer Personen gefährdet oder Sachschäden verursacht, werden pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen auf der Grundlage des Hessischen Schulgesetzes (§ 82) angewandt.