Beratungslehrer, Krisenbegleiter und Kinderschutzbeauftragter
„Sind so kleine Seelen, offen und ganz frei“* – Gewalt ist kein Mittel der Erziehung
Die UNO-Kinderrechtskonvention, das erste völkerrechtlich verbindliche und mittlerweile in ca. 170 Staaten gültige Dokument über Kinderrechte, hält als wichtige Kinderrechte das Recht auf eine gesunde geistige und körperliche Entwicklung, das Recht auf Liebe, Verständnis und Geborgenheit und das Recht auf Schutz vor Grausamkeit und Vernachlässigung fest. Kinderschutz ist in diesem Sinne eine zentrale Aufgabe einer Gesellschaft, die ihrer Verantwortung gegenüber der jüngsten Generation gerecht werden will. Auf der Grundlage des Frankfurter Modells für den Schutz von Kindern und Jugendlichen will auch die Schulgemeinde des Gymnasiums Nord diese Aufgabe in gelebte Praxis umsetzen. Konkret bedeutet dies:
1. Unsere Schule ist nicht nur ein Lern-, sondern auch ein Lebensort, an dem sich unsere Schüler*innen sicher und wohl fühlen können müssen. Dies schließt ein, dass sie an diesem Ort vor jeder Form von Gewalt bewahrt werden müssen, vor körperlicher Züchtigung und sexuellem Missbrauch, aber auch vor seelischer Gewalt, wie sie sich etwa in bewussten Demütigungen zeigen kann.
2. Wir verpflichten uns, jedem Anzeichen von Kindeswohlgefährdung nachzugehen. Diese Verpflichtung bezieht sich nicht nur auf den schulischen Bereich, sondern auch auf das übrige tägliche Umfeld (z. B. auf den Schulweg) und insbesondere auf mögliche häusliche Gewalt.
Erster Ansprechpartner bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ist Herr Dr. Krieger, der Kinderschutzbeauftragte des Gymnasiums Nord. Er arbeitet in diesen Fragen eng mit der Schulleitung und gegebenenfalls mit speziellen Fachdiensten wie z. B. dem Schulpsychologischen Dienst des Staatlichen Schulamts zusammen.
*aus: Bettina Wegner, „Kinder“ (1976)
Liebe Schüler*innen,
wenn ihr selbst körperlicher oder seelischer Gewalt ausgesetzt seid oder erfahren habt, dass ein*e Mitschüler*in geschlagen oder in irgendeiner Weise gequält wird, könnt Ihr euch vertrauensvoll an mich wenden. Ich bin dazu verpflichtet, mit solchen Mitteilungen äußerst behutsam umzugehen und sie zunächst nur an die Schulleitung weiterzugeben. Ihr könnt also sicher sein, dass Eltern, andere Lehrer*innen und natürlich auch Mitschüler*innen nichts von unseren Gesprächen erfahren werden.
Wenn ihr also den Wunsch nach einem Gespräch habt, sprecht mich nach dem Unterricht, in den Pausen oder vor dem Lehrerzimmer an. Wir suchen dann einen Ort in der Schule auf, an dem wir ungestört miteinander reden können.
Beratungslehrer und Krisenbegleiter
In persönlichen und gesellschaftlichen Krisenzeiten ist Krisenbegleitung wichtig. Darum stehe ich Schüler*innen in schwierigen Situationen in der Schule und zu Hause, bei psychischen Problemen und selbstgefährdenden Gedanken oder Erfahrungen mit Tod und Trauer als Gesprächspartner und Krisenbegleiter zur Verfügung.
Koordinator der Beratungs- und Präventionsarbeit am Gymnasium Nord
Bei der Umsetzung individueller Hilfsmaßnahmen ist in den meisten Fällen die Unterstützung eines professionellen regionalen Netzwerks unverzichtbar. In diesem Sinne bin ich in der Schulgemeinde als Ansprechpartner für Krisenprävention und -postvention tätig und vermittle Kontakte zur Schulpsychologie und zu Beratungsstellen. In Zusammenarbeit mit dem gesamten Beratungsteam organisiere ich interne Fortbildungen zur Beratungsarbeit.
Kontakt:
E-Mail: martin.krieger@schule.hessen.de
Sprechstunde in Beratungs- und Kinderschutzfragen:
freitags in der 4. Stunde (11.00-11.45 Uhr) , Beratungsbüro (R 201)